Der Campus geht in Serie

Der „Campus Arbeitsrecht" will eine Institution sein, wenn es um die Praxis des Arbeitsrechts in Deutschland geht. Doch zur Praxis gehört untrennbar der politische Rahmen. Es reicht nicht, nur die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland mitbestimmen zu wollen. Vielmehr muss das alltägliche Streiten für die Rechte der Arbeitnehmer gleichfalls einen Beitrag leisten zum Erhalt der Errungenschaften.

Die Mitbestimmung im Allgemeinen und die Tarifbindung im Besonderen sind bedeutsame Eckpfeiler, die es zu schützen gilt. Mit dem „Campus Arbeitsrecht“, der nach 2013, 2016 und 2018 nunmehr zum vierten Mal veranstaltet wird, wollen wir diesen Anspruch jetzt und auch in Zukunft ganz deutlich zum Ausdruck bringen.

Wie zuletzt im Jahr 2018 werden auch beim kommenden Campus zahlreiche Wissenschaftler, Richter, Juristen, Prozessvertreter und weitere Praktiker des Arbeitsrechts als Online-Teilnehmer erwartet. Für Themen und Diskurs ist gesorgt. Wir freuen uns jetzt schon auf spannende Foren und angeregte Diskussion im Online-Chat  mit Ihnen – am 10. September als Live Stream.